Wir bringen Ihre Maschine rechtssicher auf den Markt.
- 100% unabhängige Risikoanalyse
- CE-Zertifizierung & Cyber Resilience Act (CRA)
- Haftungsrisiken und Kosten bei falscher Umsetzung aufzeigen
Falsch gemacht kostet.
Richtig gemacht schützt.
Fehler bei der CE-Kennzeichnung oder Risikoanalyse können Markteintrittsverbote, Rückrufe oder Millionenstrafen nach sich ziehen.
Mit unserer unabhängigen, praxiserprobten Analyse sichern wir Ihre Konformität – von der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bis zum neuen Cyber Resilience Act (CRA 2027).
Vermeiden Sie Haftungsrisiken, Zeitverluste und teure Nachbesserungen – wir begleiten Sie von der ersten Risikobewertung bis zur rechtssicheren Markteinführung.
CE-Kennzeichnung komplex und zeitintensiv
Die CE-Kennzeichnung erfordert eine lückenlose Risikobewertung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung.
Wir identifizieren kritische Schwachstellen in Ihrer Maschine oder Anlage, beurteilen die Einhaltung aller relevanten Normen (z. B. EN ISO 12100, EN 60204-1) und sparen Ihnen wochenlange Iterationen mit Behörden oder Benannten Stellen.
Risikoanalyse
Eine unvollständige oder fehlerhafte Risikoanalyse ist der häufigste Grund für Marktverweigerungen oder Haftungsfälle.
Wir führen für Sie:
- Systematische Gefährdungsbeurteilung (ISO 12100)
- Bewertung von Restrisiken und Schutzmassnahmen
- Dokumentation für die technische Akte
Haftungsrisiken ohne unabhängige Prüfung
Falsche CE-Kennzeichnung oder lückenhafte Risikoanalyse können zu:
- Produkthaftungsklagen
- Rückrufaktionen mit hohen Kostenfolgen
- Strafrechtliche Konsequenzen (bei grober Fahrlässigkeit)
Unsere neutrale Bewertung schützt Sie vor diesen Risiken – bevor es teuer wird.
CE-Zertifizierung
Nicht jedes Produkt braucht eine „Benannte Stelle“ – aber jedes muss die Konformität nachweisen.
Wir klären für Sie:
- Welche Richtlinien gelten? (Maschinenverordnung, EMV-Richtlinie, Niederspannungs-Richtlinie, etc.)
- Brauchen Sie eine Benannte Stelle?
- Wie erstellen Sie eine konforme EU-Konformitätserklärung?
CRA 2027 – neue Pflichten für digitale Produkte ab Dezember 2027
Betroffen sind alle Hersteller und Importeure von Produkten mit digitalen Komponenten (z. B. IoT-Geräte, Maschinen mit Software, Embedded Systems).
Die neuen Anforderungen:
- Sicherheit by Design (von der Entwicklung bis zur Ausserbetriebnahme)
- Schwachstellenmanagement (Meldung innerhalb von 24–72 Stunden)
- Dokumentation von Software-Abhängigkeiten (SBOM)
- Sicherheitsupdates über den gesamten Lebenszyklus
CRA-Beratung
Wir unterstützen Sie bei:
- Gap-Analyse: Wo steht Ihr Produkt im Vergleich zu den CRA-Anforderungen?
- Risikobewertung (für Cyber-Sicherheit)
- Erstellung der technischen Dokumentation (inkl. SBOM, Sicherheitskonzept)
- Vorbereitung auf die Konformitätsbewertung
Jetzt den CE-Selbst-Check machen
Frage 1/5

Ist in der Schweiz das Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt freiwillig?
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Die Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben. Aber die benötigten technischen Nachweise (gemäss PrSG, SR930.11) entsprechen den Anforderungen der EU und müssen immer vorhanden sein.
Ihre Antwort ist leider falsch

Tipp
Die Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben. Aber die benötigten technischen Nachweise (gemäss PrSG, SR930.11) entsprechen den Anforderungen der EU und müssen immer vorhanden sein.
Frage 2/5

Die Nachweispflicht in der Schweiz unterscheidet sich marginal von denen der Europäischen Union.
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Der Schweizer Gesetzgeber gibt in spezifischen Bereichen (z. B. Lift, Transport, Boote etc.) abweichende Anforderung vor.
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Der Schweizer Gesetzgeber gibt in spezifischen Bereichen (z. B. Lift, Transport, Boote etc.) abweichende Anforderung vor.
Frage 3/5

Eine Produktveränderung macht die CE Konformitätserklärung des Herstellers ungültig.
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Bei einer Produktveränderung muss eine Änderungsauswirkungsanalyse (Change Impact Analysis) durchgeführt werden.
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Bei einer Produktveränderung muss eine Änderungsauswirkungsanalyse (Change Impact Analysis) durchgeführt werden.
Frage 4/5

Für die CE Herstellererklärung muss mindestens eine im OJ (Official Journal der EU) publizierte Norm referenziert, bzw. herangezogen werden.
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Geben Sie aber immer so wenig Normen wie möglich an.
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Geben Sie aber immer so wenig Normen wie möglich an.
Frage 5/5

Durch das korrekte Zusammenschalten von bereits CE gekennzeichneten Produkten ist die resultierende Anlage automatisch CE-konform.
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Die Integration von bestehenden Produkten muss immer beurteilt werden (z.B. EN 61439-1 für die Schaltgerätekombination bei elektrischen Anlagen).
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Die Integration von bestehenden Produkten muss immer beurteilt werden (z.B. EN 61439-1 für die Schaltgerätekombination bei elektrischen Anlagen).
Frage 2/5

Bei welchen Produktkategorien fordert der Gesetzgeber in der Schweiz/EU, eine notifizierte Stelle mit einzubeziehen?
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Typischerweise bei Maschinen und Geräten mit erhöhtem Risikopotential (Personen-/Sachschaden).
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Typischerweise bei Maschinen und Geräten mit erhöhtem Risikopotential (Personen-/Sachschaden).
Frage 3/5

Was stimmt in Bezug auf Sicherheits- und Qualitätsmängel?
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Ein Sicherheitsmangel stellt potenzielle Gefahren für Menschen oder Umwelt dar, ein Qualitätsmangel beeinträchtigt die Leistung oder Haltbarkeit eines Produkts.
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Ein Sicherheitsmangel stellt potenzielle Gefahren für Menschen oder Umwelt dar, ein Qualitätsmangel beeinträchtigt die Leistung oder Haltbarkeit eines Produkts.
Frage 4/5

Im OJ (Official Journal der EU) sind Materialstoffe (RoHS) publiziert, welche verboten bzw. nicht in einem Produkt verwendet werden dürfen.
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Im OJ sind ausschliesslich harmonisierte Normen publiziert. Verbotene Materialstoffe finden Sie in der Richtlinie 2011/65EU.
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Im OJ sind ausschliesslich harmonisierte Normen publiziert. Verbotene Materialstoffe finden Sie in der Richtlinie 2011/65EU.
Frage 5/5

Unter welchen Rahmenbedingungen muss keine Risikoanalyse nach ISO 12100 durchgeführt werden?
Ihre Antwort ist richtig

Erklärung
Wenn eine harmonisierte Produktnorm existiert, sind alle Risiken bereits bewertet, womit das Restrisiko vernachlässigt werden darf (Bsp. Kaffeemaschine). Sie müssen dennoch die Produktnorm beschaffen und anwenden.
Ihre Antwort ist leider falsch

Erklärung
Wenn eine harmonisierte Produktnorm existiert, sind alle Risiken bereits bewertet, womit das Restrisiko vernachlässigt werden darf (Bsp. Kaffeemaschine). Sie müssen dennoch die Produktnorm beschaffen und anwenden.
Nun eine Frage von uns:

Welche Aussage trifft auf Sie zu?
Sprechen Sie mit Experten!

Füllen Sie bitte folgendes Formular aus, damit wir Sie kontaktieren können:
In 3 Schritten zur rechtssicheren Markteinführung
Markteintritt verzögert? Haftungsrisiken unklar? Kosten durch Nachbesserungen explodiert?
Die CE-Kennzeichnung und Risikoanalyse sind keine Formalität, sondern der Schlüssel zur rechtssicheren Markteinführung.
Ohne professionelle Begleitung riskieren Sie:
- Verzögerungen durch unvollständige Dokumentation (Durchschnitt: 3–6 Monate)
- Rückrufe oder Marktverbote wegen fehlerhafter Risikobewertung (Kosten: oft 6–7-stellig)
- Haftungsklagen bei Unfällen oder Sicherheitsmängeln
Unser 3-Schritte-Prozess vermeidet diese Risiken – effizient, transparent und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
1. Produkt und Anforderungen besprechen
Nicht jedes Produkt braucht eine „Benannte Stelle“ – aber jedes muss die Konformität nachweisen.
Wir klären für Sie:
- Welche Richtlinien und Normen gelten für Ihr Produkt?
- Welche Risiken und Gefährdungen sind relevant?
- Welche Dokumentation liegt bereits vor?
→ Ergebnis: Klare Roadmap für die nächsten Schritte.
2. Unabhängige Analyse & Bewertung
Lückenlose Beurteilung durch Experten: Wir führen für Sie durch:
- Risikoanalyse nach ISO 12100
- Konformitätsbewertung mit allen relevanten Richtlinien und Normen
- Prüfung der technischen Dokumentation (Betriebsanleitung, Schaltpläne, CE-Konformitätserklärung etc.)
- Identifikation von Schwachstellen und Handlungsempfehlungen
→ Ergebnis: Vollständige, behördenfeste Dokumentation.
3. Rechtssichere Markteinführung
CE-Kennzeichnung und Marktzulassung: Sie erhalten von uns:
- Finalisierte Risikobewertung und technische Akte
- EU-Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichnung (falls erforderlich mit Benannter Stelle)
- Unterstützung bei der Registrierung in der EU-Datenbank (z. B. für CRA)
→ Ergebnis: Ihr Produkt ist marktreif – ohne Risiko für Rückrufe oder Strafen.
Ready für 2027?
Der Cyber Resilience Act (CRA) verändert ab Dezember 2027 die Spielregeln für digitale Produkte in der EU. Ab diesem Datum müssen alle Hersteller und Importeure nachweisen, dass ihre Produkte mit digitalen Komponenten sicher entwickelt, betrieben und gewartet werden.
Betroffen sind:
- Maschinen mit Software/Steuerungen (z. B. CNC-Maschinen, Roboter)
- IoT-Geräte (z. B. Sensoren, Gateways)
- Embedded Systems (z. B. in Medizintechnik, Industrie 4.0)
- Software als eigenständiges Produkt (z. B. Apps, Firmware)
- Sicherheit als integraler Bestandteil der Produktentwicklung (Security by Design)
- Systematisches Schwachstellenmanagement (Meldung an ENISA bei kritischen Lücken)
- Transparente Dokumentation von Software-Abhängigkeiten (Software Bill of Materials, SBOM)
- Bereitstellung von Sicherheitsupdates über den gesamten Lebenszyklus
Wir sind keine Prüfstelle und keine Theoretiker – wir setzen um, in der echten Wirtschaft.
Praxiserprobte Lösungen für die echte Wirtschaft.
Als unabhängige Experten kombinieren wir:
- Technisches Know-how (Maschinenbau, Elektrotechnik, Software)
- Rechtliche Expertise (CE-Richtlinien, CRA, Produkthaftung)
- Effiziente Prozesse (keine Theorie – nur umsetzbare Ergebnisse)
Unser Versprechen:
- Keine unnötigen Kosten – wir prüfen nur, was wirklich nötig ist.
- Keine Bürokratie-Fallen – wir kennen die Anforderungen der Behörden.
- Keine Überraschungen – Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.

Sprechen wir über Ihr Projekt.
Sprechen wir über Ihr Projekt – bevor es teuer wird. Egal, ob Sie:
- eine neue Maschine auf den Markt bringen wollen,
- unsicher sind, ob Ihre CE-Dokumentation vollständig ist, oder
- den Cyber Resilience Act (CRA) umsetzen müssen –
wir geben Ihnen klare Antworten und praktische Lösungen.
Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren:
TEQABLE AG
- Dammstrasse 12, 8810 Horgen, Schweiz
- team@teqable.com
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